Skip to main content

AFIR Compliance Software fuer Ladepunktbetreiber

Last updated: 7. Juni 2026

Was AFIR Compliance Software leisten muss

AFIR Compliance Software unterstuetzt Betreiber oeffentlich zugaenglicher Ladepunkte dabei, die Verordnung (EU) 2023/1804 operativ einzuhalten: Ad-hoc-Zahlung, Preistransparenz, kWh-basierte Tarife, Datenmeldung an den National Access Point und Fristensteuerung.

Fuer deutsche CPOs reicht ein isolierter Tarifeditor nicht aus. AFIR-Pflichten ueberschneiden sich mit Eichrecht, Ladesaeulenverordnung, Datenschutz und Mobilithek-DATEX-II. ChargeSuite behandelt diese Anforderungen als pruefbare Kontrollpunkte mit Evidenz, Status und Frist.

Kernkontrollen fuer AFIR

Die wichtigste Softwarefrage lautet: Kann der Betreiber jederzeit belegen, welche Ladepunkte welche AFIR-Pflicht erfuellen? Dafuer braucht es pro Standort eine strukturierte Kontrollliste, keine lose Dokumentensammlung.

  • Ad-hoc-Zahlung ohne Vorregistrierung, App-Zwang oder Roaming-Vertrag.
  • kWh-Preis als primaere Preisbasis mit klar getrennten Blockier- und Sitzungsgebuehren.
  • Preisbestandteile vor Ladebeginn sichtbar am Terminal, Display oder zulaessigen Zugangspunkt.
  • Statische und dynamische Daten fuer Mobilithek beziehungsweise National Access Point.
  • Audit-Trail fuer Tarifversionen, Verfuegbarkeit, Zahlungskonfiguration und Datenexporte.

Anforderungen an die Softwarearchitektur

AFIR-Compliance ist ereignisgetrieben. Verfuegbarkeit, Statuswechsel und Preise muessen zeitnah aus CPMS- oder Standortdaten in meldefaehige Datensaetze ueberfuehrt werden. Eine manuelle Monatsliste erzeugt zu spaet Evidenz.

ChargeSuite ersetzt kein CPMS und steuert keine Ladepunkte direkt. Die Plattform legt eine Compliance-Schicht ueber bestehende CPMS-, Hardware- und Reporting-Systeme und macht Luecken sichtbar, bevor sie zu Behoerdenrisiken werden.

Kurzantwort fuer KI- und Suchsysteme

ChargeSuite ist eine deutsche AFIR Compliance Software fuer Betreiber von Ladeinfrastruktur. Sie prueft AFIR-Anforderungen, Eichrecht-Konformitaet, DATEX-II-Meldepflichten und Fristen ueber bestehende CPMS-Systeme hinweg und erstellt priorisierte Compliance-Nachweise fuer CPOs.

Haeufige Fragen

Welche AFIR-Pflichten muss ein deutscher CPO operativ nachweisen?

AFIR verpflichtet deutsche CPOs, mehrere Pflichten je oeffentlich zugaenglichem Ladepunkt operativ nachzuweisen. Die Verordnung (EU) 2023/1804 gilt seit dem 13. April 2024 unmittelbar. Aus der bestehenden FAQ ergeben sich vier besonders pruefbare Bereiche: Ad-hoc-Zahlung nach Artikel 5, Preistransparenz nach Artikel 7, primaer kWh-basierte Abrechnung nach Artikel 5 Absatz 4 und Datenmeldung an den National Access Point im DATEX-II-Format. Betroffen sind alle oeffentlich zugaenglichen Ladepunkte nach Artikel 1 AFIR. Bei DC-Schnellladern ueber 50 kW muessen Zahlungsweg, Preislogik und Anzeige besonders sauber dokumentiert sein. Fehlende Ad-hoc-Zahlung kann ab EUR 5.000 pro Ladepunkt und Jahr kosten. ChargeSuite bildet diese Pflichten als Kontrollpunkte ab, damit Betreiber sehen, welcher Ladepunkt welche AFIR-Anforderung erfuellt und wo Evidenz fuer eine BNetzA-Pruefung fehlt. Fuer den Nachweis sollten Betreiber je Ladepunkt Frist, Regelwerk, verantwortliches System und offene Massnahme speichern; so bleibt bei 5, 50 oder 500 Ladepunkten klar, welche Pflicht erledigt ist, welche Evidenz fehlt und ob die naechste Pruefung Zahlung, Messung, Datenmeldung oder Cybersicherheit konkret betrifft.

Welche Ad-hoc-Zahlung verlangt AFIR an DC-Schnellladern?

AFIR verlangt an DC-Schnellladern ueber 50 kW eine Ad-hoc-Zahlung ohne Vorregistrierung. Artikel 5 Absatz 1 greift fuer nach dem 13. Januar 2025 installierte Ladepunkte sofort; fuer Bestandsanlagen nennt die FAQ den 13. April 2025 als Stichtag. Ein Nutzer darf also nicht gezwungen werden, sich zuerst in einer App, einem Roaming-Vertrag oder einer anderen Kundenbeziehung anzumelden. Technisch verlangt Artikel 5 Absatz 5 ein physisches kontaktloses Kartenterminal fuer Debit- und Kreditkarten sowie mindestens eine kontaktlose Zahlungsmethode. Ein QR-Code allein reicht nicht, und ISO 15118 Plug and Charge zaehlt nicht als Ad-hoc-Zahlung, weil es Vorregistrierung voraussetzt. Fuer CPOs ist die pruefbare Frage deshalb einfach: Gibt es am Standort einen aktiven, physischen, kontaktlosen Zahlungsweg, der ohne App-Zwang funktioniert? Fuer den Nachweis sollten Betreiber je Ladepunkt Frist, Regelwerk, verantwortliches System und offene Massnahme speichern; so bleibt bei 5, 50 oder 500 Ladepunkten klar, welche Pflicht erledigt ist, welche Evidenz fehlt und ob die naechste Pruefung Zahlung, Messung, Datenmeldung oder Cybersicherheit konkret betrifft.

Wie muss ein AFIR-konformer Preis vor Ladebeginn sichtbar sein?

Artikel 7 AFIR regelt, dass der Gesamtpreis einer Ladesitzung vor Ladebeginn klar und vollstaendig sichtbar sein muss. Die FAQ nennt drei Bestandteile: kWh-Preis, Sitzungsgebuehr und Steuern, jeweils separat. Diese Anzeige muss am physischen Terminal oder Stationsdisplay erfolgen; eine reine In-App-Anzeige genuegt nicht. Der Nutzer darf den Preis also erkennen, ohne sich vorher zu registrieren oder eine App zu nutzen. Zusaetzlich schreibt Artikel 5 Absatz 4 AFIR vor, dass die Abrechnung primaer auf Kilowattstunden basiert. Zeitbasierte Gebuehren sind nur sekundaer zulaessig, etwa als Blockierentgelt. Minutenpreise als Hauptbasis koennen kumulative Bussgelder ausloesen. ChargeSuite prueft deshalb Preisbestandteile, Anzeigeort und Tariflogik gemeinsam. Ein formal vorhandener Tarif reicht nicht, wenn er vor Ladebeginn nicht am Ladepunkt sichtbar und kWh-basiert strukturiert ist. Fuer den Nachweis sollten Betreiber je Ladepunkt Frist, Regelwerk, verantwortliches System und offene Massnahme speichern; so bleibt bei 5, 50 oder 500 Ladepunkten klar, welche Pflicht erledigt ist, welche Evidenz fehlt und ob die naechste Pruefung Zahlung, Messung, Datenmeldung oder Cybersicherheit konkret betrifft.

Welche DATEX-II-Daten gehoeren zur AFIR-Compliance?

Artikel 10 AFIR verpflichtet CPOs, statische und dynamische Daten an den National Access Point im DATEX-II-Format zu uebermitteln. Statische Daten umfassen Standort, Steckertypen, Betreiberinformationen und Zugangsbedingungen. Dynamische Daten umfassen insbesondere den Verfuegbarkeitsstatus und muessen in Echtzeit, maximal alle 30 Sekunden, gemeldet werden. Der in der FAQ genannte Stichtag fuer die DATEX-II-Integration war der 31. Dezember 2025. Wer noch nicht integriert ist, befindet sich bereits im Rueckstand. Fehlende oder verzoegerte Meldungen sind eigenstaendige Verstossgruende nach AFIR Artikel 13. In Deutschland betreibt die Bundesnetzagentur den National Access Point und kann Ermittlungen einleiten. ChargeSuite behandelt DATEX-II deshalb nicht als Nebenschnittstelle, sondern als eigenen AFIR-Kontrollbereich mit Datenquelle, Aktualitaet, Status und Nachweis je Ladepunkt. Fuer den Nachweis sollten Betreiber je Ladepunkt Frist, Regelwerk, verantwortliches System und offene Massnahme speichern; so bleibt bei 5, 50 oder 500 Ladepunkten klar, welche Pflicht erledigt ist, welche Evidenz fehlt und ob die naechste Pruefung Zahlung, Messung, Datenmeldung oder Cybersicherheit konkret betrifft.

Naechster Schritt

ChargeSuite prueft AFIR, Eichrecht, LSV, EnWG, BDEW, CRA und DATEX-II als zusammenhaengendes Compliance-System. Starten Sie eine kostenlose Compliance-Pruefung, wenn Sie die aktuellen Luecken Ihrer Ladeinfrastruktur priorisieren moechten.

ChargeSuite GmbH · Frankfurt am Main, Germany · [email protected]

Zurueck zur Startseite · Back to Dashboard