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AFIR Compliance Software 2026: Praxisleitfaden für Charge Point Operators

Last updated: 30. April 2026

100.000 Euro pro Verstoß: Warum AFIR Compliance Software 2026 Pflicht wird

Am 25. März 2026 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Preisangabenrechts beschlossen, der den Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die Preisangabepflichten an Ladesäulen von bisher 25.000 Euro auf bis zu 100.000 Euro pro Verstoß anhebt. Verbatim aus der Gesetzesbegründung des Bundesministeriums für Wirtschaft: „Die Erhöhung stellt einen angemessenen Bußgeldrahmen für die Ahndung von Verstößen gegen die Regelungen zu Preisangaben in der AFIR und der PAngV sicher.“ Das Gesetz muss noch durch Bundestag und Bundesrat — doch der Marschbefehl ist eindeutig: Die Bundesnetzagentur (BNetzA) bekommt 2026 die Sanktionsbefugnis, die ihr für die Durchsetzung der AFIR bisher fehlte.

Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die deutsche Aufsicht eine ehrliche Lücke: Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR, Verordnung (EU) 2023/1804) trat am 13. April 2024 mit ihren materiellen Pflichten in Kraft, aber die Ladesäulenverordnung in der Fassung von Dezember 2024 enthielt keinen eigenständigen Bußgeldrahmen für Preisangabenverstöße. CPOs konnten also unzureichende Preisanzeigen, fehlende Ad-hoc-Zahlung oder minutenbasierte Tarife technisch nicht-konform betreiben — die BNetzA hatte schlicht kein Schwert. Diese Phase endet 2026. Gleichzeitig wird ab 14. April 2026 die Datenmeldepflicht nach Artikel 20 AFIR verbindlich im DATEX-II-Format gegenüber der Mobilithek fällig. Wer jetzt seine Compliance-Infrastruktur nicht aufrüstet, hat ein gestapeltes Risiko: Bußgeld + zivilrechtliche Forderungsangriffe + DSO-Sperren bei nicht gemeldeten Daten.

Dieser Leitfaden beschreibt, was eine AFIR Compliance Software 2026 konkret leisten muss, welche Artikel der AFIR welche Software-Funktionen erzwingen, und wie deutsche CPOs Eichrecht und AFIR architekturkonform zusammenführen. Grundlage sind die Originaltexte der Verordnung (EU) 2023/1804, das deutsche Messgerätegesetz, der LSV-Referentenentwurf 2026 sowie publizierte Anforderungen der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.

25. März 2026

Bundeskabinett beschließt Anhebung des PAngV-Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro für Verstöße gegen AFIR-Preisangabepflichten. BNetzA wird zuständige Aufsichtsbehörde.

Artikel 5 AFIR: Ad-hoc-Zahlung und kWh-Primärbasierung

Artikel 5 Absatz 1 der AFIR ist seit dem 13. April 2024 verbindlich: „Recharging on an ad hoc basis at every recharging point operated by him… without being required to register, conclude a written agreement or enter into a commercial relationship with the operator… and without the need to enter into a contract with a mobility service provider.“ Praktisch bedeutet das: An jedem öffentlich zugänglichen Ladepunkt muss ein Nutzer ohne Vorregistrierung, ohne Kundenvertrag, ohne App und ohne Roaming-Zugehörigkeit laden und bezahlen können. Reine App-only-Lösungen erfüllen die AFIR nicht. RFID-Karten allein erfüllen sie nicht. Bargeldzahlung erfüllt sie nicht.

Artikel 5 Absatz 4 verlangt für alle DC-Ladepunkte ab 50 kW, dass der Ad-hoc-Preis primär auf dem Preis pro Kilowattstunde basiert. Zeitbasierte Komponenten sind nur als ergänzendes Belegungsentgelt gegen Dauerblockaden zulässig — nicht als primäre Abrechnungsgröße. Diese Vorgabe konvergiert mit dem deutschen Eichrecht, das ohnehin geeichte kWh-Messung verlangt, aber sie schafft eine eigenständige Sanktionsspur: Wer minutenbasiert abrechnet oder zeitbasierte Komponenten als Hauptpreis vermarktet, riskiert ab 2026 zusätzlich zum Eichrechts-Bußgeld nach § 60 MessEG die neue PAngV-Sanktion bis 100.000 Euro.

Eine AFIR Compliance Software muss diese Tarifregeln strukturell erzwingen: Tarifeditoren, die kWh-Tarife als Pflichtfeld behandeln und zeitbasierte Komponenten nur als sekundäres Element zulassen, mit Plausibilitätsprüfung, dass der kWh-Preis dominant bleibt. Software, die diese Trennung dem Operator als optionale Konfiguration überlässt, ist 2026 ein Compliance-Risiko.

Artikel 5 Absatz 5 und Artikel 7: Kartenzahlung und Preistransparenz

Artikel 5 Absatz 5 AFIR verlangt für alle nach dem 13. April 2024 neu errichteten öffentlich zugänglichen Ladepunkte ab 50 kW mindestens eine der folgenden Zahlungsmöglichkeiten: ein Kartenleser für Zahlungskarten oder ein kontaktloses Lesegerät, das Zahlungskarten bzw. NFC-fähige Wallets akzeptiert. Statische QR-Codes genügen nur bei langsameren Stationen unter 50 kW. Für Bestandsanlagen über 150 kW gilt eine Nachrüstpflicht zum 1. April 2026 nach Vorgabe der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.

Artikel 7 AFIR verschärft das Transparenzgebot: Vor jedem Ladevorgang muss der Gesamtpreis in seinen Bestandteilen sichtbar sein — kWh-Preis, etwaige Belegungsgebühren, Sitzungsgebühren und Steuern getrennt ausgewiesen. Eine reine App-Anzeige genügt nicht; der Preis muss am physischen Terminal oder Stationsdisplay erscheinen. Ändert sich der Preis während der Sitzung — etwa bei dynamischen Tarifen oder beim Wechsel zwischen Belastungsstufen — muss die Aktualisierung am Display sichtbar werden und der Nutzer informiert sein. Genau diese Pflichten werden ab 2026 mit dem neuen 100.000-Euro-Rahmen sanktionierbar.

Artikel 20 AFIR: DATEX II und Mobilithek-Pflicht ab 14. April 2026

Artikel 20 AFIR verlangt von jedem Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte, statische und dynamische Daten kostenlos und diskriminierungsfrei an den National Access Point (NAP) zu liefern. In Deutschland ist das die Mobilithek, betrieben vom Bundesministerium für Verkehr. Seit 14. April 2025 ist die Datenübermittlung verpflichtend; ab dem 14. April 2026 muss das Format zwingend DATEX II in der von der NOW GmbH publizierten Profilversion v01-00-00 sein.

14. April 2026

DATEX-II-Profil v01-00-00 wird verpflichtend. Statische Daten innerhalb von 24 Stunden, dynamische Daten innerhalb von 1 Minute nach Änderung.

Statische Daten umfassen Standort, Steckertypen, Betriebszeiten, Fahrzeugkompatibilität und Tarifstruktur — aktualisierbar innerhalb von 24 Stunden nach jeder Änderung. Dynamische Daten umfassen Verfügbarkeit, Betriebsstatus, Echtzeitpreis und Erneuerbare-Anteil — aktualisierbar innerhalb von 60 Sekunden nach jeder Statusänderung. Diese Frequenzen lassen sich nicht durch klassisches Polling abbilden; eine event-getriebene Architektur ist notwendig.

Wichtig für deutsche CPOs: Die Mobilithek-Meldung ersetzt nicht das BNetzA-Ladesäulenregister. Die formellen Anzeigepflichten der Ladesäulenverordnung gegenüber der Bundesnetzagentur bestehen parallel weiter. Operator müssen also zwei Meldekanäle bedienen, deren Datensätze nur teilweise überlappen. Eine AFIR-Compliance-Software muss beide Kanäle aus einer Datenquelle versorgen können, sonst entstehen Inkonsistenzen, die in einer BNetzA-Prüfung sofort auffallen.

Personenbezogene Daten — Fahrzeug-IDs, Zahlungsinformationen, eindeutige Sitzungs-IDs — dürfen nach Artikel 14 Absatz 7 AFIR nicht über den NAP laufen. Die Datenpipeline muss daher eine klare Trennung zwischen öffentlichem Telematik-Stream und DSGVO-pflichtigen Sitzungs- und Abrechnungsdaten vornehmen.

Was AFIR Compliance Software konkret leisten muss

Eine für 2026 belastbare AFIR-Compliance-Lösung deckt sieben Funktionsbereiche ab. Wer beim Vendor-Vergleich Punkte streichen will, sollte das hier bewusst tun — nicht aus Versehen.

  • Datenmeldung an die Mobilithek nativ: DATEX II v01-00-00 Export ohne Drittadapter. Statische Daten 24 h, dynamische Daten 1 min. Vertraglich zugesicherte SLA.
  • Tarif-Engine mit kWh-Primärzwang: kWh-Preis als Pflichtfeld; zeitbasierte Komponenten nur als ergänzendes Belegungsentgelt; Plausibilitätsprüfung im Editor.
  • Ad-hoc-Zahlungslogik: ohne Vorregistrierung, ohne App, ohne Roaming-Vertrag. Integration mit physischem Kartenterminal und kontaktlosem NFC-Reader.
  • Eichrechtskonforme Signaturkette: OCMF-Datensätze werden vom CPMS unverändert weitergeleitet, nicht im Backend re-signiert. Prüfung der Signaturpfad-Integrität im Vendor-Whitepaper.
  • BNetzA-Ladesäulenregister-Synchronisation: zweiter Meldekanal aus derselben Datenquelle, mit Diff-Logging zwischen den beiden Registern.
  • Audit-Trail und Evidenzpaket: Export historischer Tarif-, Verfügbarkeits- und Sitzungsdaten in einer Form, die in einem behördlichen Prüfungstermin nachvollziehbar ist. Versionierung von Tarifänderungen mit Zeitstempel.
  • Deadline-Tracking und Gap-Analyse: Software kennt die laufenden Fristen aus AFIR, LSV, EnWG, BDEW, MessEG, CRA und alarmiert den Operator vor Verstreichen. Eine reine Tabellenkalkulation reicht für sieben parallele Regelwerke nicht.

Durchsetzungslage 2026: Was Operator real erwartet

Bis April 2026 hat die BNetzA noch kein öffentlich bekanntes Bußgeld gegen einen CPO wegen AFIR-Preistransparenzverstoß verhängt. Das ist kein Hinweis auf Toleranz, sondern auf die beschriebene Sanktionslücke. Aktive Durchsetzung erfolgte bislang über Zivilrecht: Im Februar 2026 verhandelte das OLG München eine Klage gegen diskriminierende Ladepreise auf Basis des Wettbewerbsrechts (UWG § 3a in Verbindung mit der PAngV). Das Privatrechtsrisiko besteht also bereits heute.

Mit Inkrafttreten der PAngV-Novelle — erwartet H2 2026 — beginnt die zweite Welle. Erfahrungen aus anderen Sanktionsregimen (DSGVO, Verbraucherinformationsrecht) zeigen ein typisches Muster: die ersten zwölf Monate sind Mahn- und Schaufensterphasemit publikumswirksamen Einzelfällen, dann setzt standardisierte Bußgeldpraxis ein. Wer 2026 noch nachrüstet, hat das Zeitfenster genutzt. Wer im H2 2027 anfängt, baut während einer aktiven Prüfkampagne um.

Das parallele Eichrechtsregime liefert einen historischen Vergleich: Im August 2022 wurden über 1.800 Tesla Supercharger in Deutschland als nicht eichrechtskonform identifiziert. Tesla berichtet seither quartalsweise an das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg über den Umrüstungsfortschritt. Das Bußgeld wurde im konkreten Fall nicht maximal verhängt, aber das Reputations- und Aufsichtsrisiko war erheblich. Die AFIR-Aufsicht 2026 wird diesen Pfad voraussichtlich nicht einfach wiederholen — sie startet mit fertigem Bußgeldrahmen.

Nächster Schritt: Compliance-Prüfung starten

ChargeSuite kombiniert AFIR-Datenmeldung, Eichrechts-Signaturpfad, BNetzA-Synchronisation und Deadline-Tracking in einer Plattform, die über Ihre bestehenden CPMS- und Hardware-Stacks hinweg arbeitet. Unser Compliance Brain prüft 188 Einzelanforderungen aus sieben Regelwerken und meldet Sie fristgerecht — bevor Behörden es tun. Die Implementierung ersetzt kein bestehendes CPMS, sondern legt eine Compliance-Schicht darüber.

Eine 30-minütige kostenlose Compliance-Prüfung zeigt, welche der über 120 Einzelpflichten Ihre aktuelle Infrastruktur heute schon erfüllt — und welche bis 14. April 2026 nachzubessern sind. Sie erhalten ein PDF-Evidenzpaket, das in einer BNetzA-Inspektion bestehen würde.

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ChargeSuite GmbH · Frankfurt am Main, Germany · [email protected]

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