Eichrecht Konformität 2026: Die 8-Punkte-Checkliste für CPOs
Last updated: 30. April 2026
50.000 plus 100.000 Euro: Warum Eichrecht 2026 zum Pflichtprojekt wird
Im August 2022 wurden über 1.800 Tesla Supercharger in Deutschland öffentlich als nicht eichrechtskonform identifiziert. Tesla berichtet seither quartalsweise an das Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg über den Umrüstungsfortschritt. Das maximale Bußgeld pro Säule nach § 60 Messgerätegesetz: 50.000 Euro. Im Fall Tesla wurde dieses Maximum nicht ausgeschöpft. Bei einem Operator ohne den medien-strategischen Hintergrund eines OEMs ist das keine verlässliche Annahme.
Ab 2026 stapelt sich das Risiko: Mit dem Preisangabengesetz-Kabinettsentwurf vom 25. März 2026 erhält die Bundesnetzagentur einen neuen Bußgeldrahmen bis zu 100.000 Euro für Verstöße gegen die AFIR-Preisangabepflichten an öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Eichrechtlich nicht-konforme Hardware kann die kWh-basierte Preisangabe der AFIR Artikel 5 Absatz 4 oft gar nicht prüffest erbringen. Operator riskieren also dieselbe Sitzung, denselben Sachverhalt, zwei Bußgeldspuren: § 60 MessEG (bis 50.000 Euro pro Tatbestand) plus PAngV-Novelle (bis 100.000 Euro pro Verstoß).
Der dritte Hebel ist zivilrechtlich: § 33 Absatz 1 Messgerätegesetz verpflichtet den Operator, dem Kunden die Rechnungslegung „in einfacher Weise zur Überprüfung“ nachvollziehbar zu machen. Ohne signiertes Datenpaket aus dem Zähler ist die Forderung angreifbar. Verbraucherzentralen haben dies seit 2021 ausdrücklich genutzt; einzelne Operatoren mussten rückwirkend Erstattungen leisten. Diese Checkliste fasst zusammen, woran ein Operator die Eichrechts-Konformität seiner Flotte 2026 prüft — mit konkreten Paragraphenankern und ohne die Mythen, die in älteren Quellen kursieren.
Der gesetzliche Rahmen: MessEG, MessEV, PTB-A 50.7
Eichrecht ist in Deutschland in drei Schichten organisiert. Erstens das Messgerätegesetz (MessEG): § 3 definiert Messgeräte als alle Geräte, die zur Verwendung im geschäftlichen Verkehr bestimmt sind — öffentliches Laden fällt darunter. § 31 verpflichtet den Verwender, nur geeichte Messgeräte einzusetzen und Wartungsnachweise aufzubewahren bis drei Monate nach Ablauf der Eichgültigkeit, höchstens fünf Jahre. § 33 verlangt nachvollziehbare Rechnungen mit geeigneten Hilfsmitteln zur Überprüfung. § 60 fasst den Bußgeldrahmen: bis 50.000 Euro für Verstöße gegen Inverkehrbringen ohne Konformität, unzulässige Verwendung und Nichteinhaltung wesentlicher Anforderungen, sonst bis 20.000 Euro.
Zweitens die Mess- und Eichverordnung (MessEV): Sie konkretisiert die wesentlichen Anforderungen, das Verfahren der Konformitätsbewertung und die Form der Eichkennzeichnung. Drittens die PTB-A 50.7: Die Anforderungsspezifikation der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für elektronische und softwaregesteuerte Messgeräte in der Elektrizität. Sie definiert unter anderem, dass die Ziffernhöhe metrologisch relevanter Anzeigen mindestens acht Millimeter betragen muss und dass Daten, die nicht physisch am Zähler dargestellt werden, kryptografisch gesichert und über ein Remote Display zugänglich sein müssen.
Wichtig: Die alte 6-Wochen-Anzeigepflicht nach § 32 MessEG — die in vielen älteren Branchenleitfäden noch zitiert wird — wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz zum 1. Januar 2025 abgeschafft. Wer einen Leitfaden mit § 32 als aktiver Pflicht liest, liest eine veraltete Quelle. Die Eichpflicht selbst bleibt unberührt; nur die formelle Anzeige gegenüber der Eichbehörde entfällt.
Die Signaturkette: Warum Backend-Signaturen Eichrecht-Killer sind
Eichrechtskonforme Abrechnung in Deutschland funktioniert ausschließlich, wenn die Signatur der Messdaten im Zähler selbst entsteht und nicht im Backend. Das Open Charge Metering Format (OCMF) der S.A.F.E. e.V. spezifiziert dafür die Pflichtfelder im signierten Datensatz: RV (Reading Value), RI (OBIS-Code), RU (Einheit, in der Regel kWh), TM (ISO-8601-Zeitstempel mit Synchronstatus), TX (B für Begin oder E für End), ST (Statusflag), MS (Meter Serial),GS (Gateway Serial) und PG (Pagination mit T-Präfix).
Der OCMF-Spezifikationstext ist eindeutig: „the contents of the payload data section must not be modified between signing and verification.“ Das hat eine harte Konsequenz für die CPMS-Architektur: Wenn das Backend einen Datensatz empfängt, umstrukturiert und mit eigenem Schlüssel neu signiert, ist die Eichrechtskonformität gebrochen. Die Transparenzsoftware der S.A.F.E. zeigt in diesem Fall einen ungültigen Hash — und jede Prüfung im behördlichen Termin scheitert sofort.
Das OCPP-Eichrecht-Whitepaper der Open Charge Alliance (Februar 2025) bestätigt diese Architekturentscheidung: Charge Detail Records müssen signierte Zählerstände für Begin und End enthalten. Ändert sich der Tarif während der Sitzung, sind Zwischenwerte verpflichtend. Der signierte Datensatz wird vom CPMS unverändert weitergeleitet, nicht übersetzt, nicht reassembliert, nicht gekürzt. Wer einen CPMS-Anbieter prüft, fragt deshalb nicht „unterstützt das System OCMF?“ sondern: „Wird der OCMF-Datensatz vom Backend unverändert weitergeleitet oder neu erzeugt?“
Die 8-Punkte-Checkliste: Eichrecht-Konformität 2026
Diese Liste bildet den Ablauf einer Eichrechts-Selbstprüfung ab, den ein Operator mit jeder Säule der Flotte einzeln durchgehen sollte. Jeder Punkt mit Paragraphenanker, jeder Punkt dokumentierbar.
- 1. PTB-Baumusterprüfbescheinigung vorhanden und gültig. Prüfen: Zulassungsnummer in der PTB-Zulassungsdatenbank suchbar, Modellbezeichnung deckungsgleich mit Hardware vor Ort, Zulassungszeitraum nicht abgelaufen. Rechtsgrundlage: § 6 MessEG plus PTB-A 50.7. Beispiele konformer Hardware: Compleo SAM-Modul, Mennekes Amtron Professional und Amedio Professional, Alpitronic HYC150 (DC). Nicht konform: ABL eMH1 (laut Herstellerdokumentation).
- 2. Display vor Ort: kWh-Anzeige mit korrekter Ziffernhöhe. Mindestziffernhöhe acht Millimeter für metrologisch relevante Werte (PTB-A 50.7). Echtzeit-Update innerhalb von zehn Sekunden. Mindestauflösung 0,1 kWh. Wenn Werte nicht am Zähler darstellbar sind, muss ein Remote Display am Stationsterminal kryptografisch gesicherte Anzeige liefern.
- 3. Signaturkette: Signatur entsteht im Zähler, nicht im Backend. OCMF-Datensatz mit allen Pflichtfeldern. Signaturschlüssel im sicheren Element (Secure Element, HSM oder zertifiziertes Smart Meter Gateway). Prüfbar: Datensatz von der Säule per Transparenzsoftware verifizieren. Grüner Haken erforderlich.
- 4. Plombierung und Manipulationsschutz unverletzt. Eichplombe sichtbar und unbeschädigt. Bei Verletzung — etwa durch Servicearbeiten am Zähler — ist eine Nacheichung notwendig vor Wiederinbetriebnahme.
- 5. Transparenzsoftware oder Datenexport gemäß § 33 MessEG. Operator stellt Kunden geeignete Hilfsmittel zur Verifikation bereit. Praktisch: S.A.F.E.-Transparenzsoftware oder ein OCMF-Datenexport aus dem CPMS, den der Kunde gegenprüfen kann.
- 6. Wartungs- und Eichdokumentation aktuell. Aufbewahrung von Eichscheinen, Wartungsnachweisen und Konformitätsdokumentation bis drei Monate nach Ablauf der Eichgültigkeit, höchstens fünf Jahre nach § 31 MessEG. (Die häufig zitierte 10-Jahre-Frist gilt für Hersteller im Inverkehrbringen, nicht für den CPO als Verwender.)
- 7. Preisanzeige im Einklang mit AFIR Artikel 5 Absatz 4. Der Ad-hoc-Preis bei Ladepunkten ab 50 kW basiert primär auf Kilowattstunden. Zeitkomponenten nur als Belegungsentgelt. Wer hier zeitprimär abrechnet, riskiert zusätzlich zum Eichrechtsverstoß die PAngV-Novelle bis 100.000 Euro.
- 8. V2G-Sondercheck: Bidirektionale Eichrechtszulassung separat. Eine unidirektionale PTB-Zulassung deckt Rückspeisung nicht ab, auch wenn die Hardware sie technisch kann. Mit dem Bundestagsbeschluss vom 13. November 2025 öffnet sich V2G regulatorisch — ohne separate Konformitätsbewertung kein konformer Bezug-Rückspeise-Betrieb.
AFIR und Eichrecht: Wo sie konvergieren, wo sie reiben
AFIR Artikel 5 Absatz 4 verlangt kWh-primäre Abrechnung; das deutsche Eichrecht verlangt geeichte kWh-Messung. An dieser Stelle arbeiten beide Regelwerke in dieselbe Richtung. Die Reibung entsteht im Detail: Die AFIR fordert pauschale Belegungsentgelte als ergänzendes Element zur Verhinderung von Dauerblockaden — eichrechtlich muss diese Komponente sauber von der Energiekomponente getrennt sein, damit die Rechnung gemäß § 33 MessEG nachvollziehbar bleibt. Wer Belegungsgebühr und Energiekomponente in einer aggregierten Endsumme darstellt, scheitert eichrechtlich an der Nachvollziehbarkeit, AFIR-rechtlich an Artikel 7 Preistransparenz, und gegebenenfalls zivilrechtlich an § 33 MessEG.
Zivilrechtliche Konsequenz: Erfüllt ein Operator § 33 MessEG nicht, ist die Forderung entkräftbar. Die Verbraucherzentrale forderte 2021 öffentlichkeitswirksam pauschale 20-Prozent-Preisreduktionen bei nicht-konformen Operatoren. Bindende höchstrichterliche Rechtsprechung fehlt; einzelne Amtsgerichte gaben Verbrauchern aber recht. Das materielle Risiko entsteht aus Mengen: bei einer Flotte mit 200 Säulen und 30 Sitzungen pro Säule pro Monat summieren sich Erstattungen schnell.
Nächster Schritt: Eichrechts-Selbstaudit
ChargeSuite bietet einen kostenlosen Eichrechts-Selbstaudit, der die oben aufgeführten acht Punkte für Ihre Flotte konsolidiert. Eingabe: Hardwaremodelle, Zulassungsnummern, CPMS-Anbieter. Ausgabe: ein PDF-Prüfbericht mit konkretem Handlungsbedarf, sortiert nach rechtlicher Dringlichkeit (§ 60 MessEG-Bußgeld vor PAngV-Bußgeld vor zivilrechtlichem Risiko). Der Bericht eignet sich als Gesprächsgrundlage für Hardware-Lieferanten und CPMS-Vendoren.
Unser Compliance Brain überwacht die laufende Eichgültigkeit, die Veröffentlichung neuer PTB-Zulassungen und die Änderungen an MessEG/MessEV automatisch. Sie werden alarmiert, bevor eine Eichgültigkeit abläuft, nicht erst, wenn ein Kunde reklamiert.
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1. Januar 2025
§ 32 MessEG (6-Wochen-Anzeigepflicht) wurde durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz abgeschafft. Ältere Leitfäden, die diese Pflicht zitieren, sind veraltet.
ChargeSuite GmbH · Frankfurt am Main, Germany · [email protected]