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Haeufige Fragen zur Ladeinfrastruktur-Regulierung

Last updated: 22. April 2026

Was CPOs jetzt wissen muessen

Die Regulierungslandschaft fuer Ladepunktbetreiber hat sich 2024 grundlegend geaendert. Hier beantworten wir die 12 haeufigsten Fragen — paragrafengenau.

Fragen und Antworten

Was ist AFIR und welche Ladepunkte sind betroffen?

AFIR ist die Verordnung (EU) 2023/1804 ueber den Aufbau der Infrastruktur fuer alternative Kraftstoffe. Sie gilt seit dem 13. April 2024 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, also ohne nationale Umsetzung. Artikel 1 AFIR erfasst alle oeffentlich zugaenglichen Ladepunkte, unabhaengig von Leistungsklasse, Standort oder Eigentuemer. Betroffen sind damit Ladepunkte an Tankstellen, in Einkaufszentren und auf Firmenparkplaetzen, sobald oeffentlicher Zugang besteht. Fuer CPOs ist wichtig, dass AFIR keine getrennte Schonzone fuer kleine Betreiber beschreibt. Die Pflichten zu Zugang, Zahlung, Preisangabe und Datenmeldung muessen pro Ladepunkt nachweisbar sein. Wer diese Compliance nicht vollstaendig herstellen kann, riskiert Bussgelder ab EUR 5.000 pro Ladepunkt und Jahr nach Artikel 5 AFIR. ChargeSuite behandelt deshalb jeden oeffentlich zugaenglichen Ladepunkt als eigenen pruefbaren Kontrollpunkt mit Status, Frist und Evidenz. Fuer den Nachweis sollten Betreiber je Ladepunkt Frist, Regelwerk, verantwortliches System und offene Massnahme speichern; so bleibt bei 5, 50 oder 500 Ladepunkten klar, welche Pflicht erledigt ist, welche Evidenz fehlt und ob die naechste Pruefung Zahlung, Messung, Datenmeldung oder Cybersicherheit konkret betrifft.

Bis wann muessen Zahlungsterminals nachgeruestet werden?

Artikel 5 AFIR verpflichtet CPOs zur Ad-hoc-Zahlung an DC-Schnellladern ueber 50 kW. Fuer Ladepunkte, die nach dem 13. Januar 2025 installiert wurden, gilt diese Pflicht sofort; fuer Bestandsanlagen nennt die bestehende FAQ den Stichtag 13. April 2025. Technisch reicht ein QR-Code allein nicht aus. Erforderlich sind ein physisches kontaktloses Kartenterminal fuer Debit- und Kreditkarten sowie mindestens eine kontaktlose Zahlungsmethode; ein QR-Code kann nur ergaenzen. Artikel 5 Absatz 5 AFIR verlangt damit reale Zahlungsmoeglichkeit am Standort, nicht nur eine App-Strecke. ISO 15118 Plug and Charge zaehlt ebenfalls nicht als Ad-hoc-Zahlung, weil es eine Vorregistrierung voraussetzt. CPOs sollten deshalb pro DC-Ladepunkt dokumentieren, ob Terminal, kontaktlose Zahlung und Konfiguration tatsaechlich aktiv sind. Ohne diese Evidenz entsteht ein wiederkehrendes Bussgeldrisiko nach Artikel 5 AFIR. Fuer den Nachweis sollten Betreiber je Ladepunkt Frist, Regelwerk, verantwortliches System und offene Massnahme speichern; so bleibt bei 5, 50 oder 500 Ladepunkten klar, welche Pflicht erledigt ist, welche Evidenz fehlt und ob die naechste Pruefung Zahlung, Messung, Datenmeldung oder Cybersicherheit konkret betrifft.

Welche Preisangabepflichten gelten ab sofort?

Artikel 7 AFIR verpflichtet CPOs, den Gesamtpreis einer Ladesitzung vor Ladebeginn klar und vollstaendig anzuzeigen. Sichtbar sein muessen kWh-Preis, Sitzungsgebuehr und Steuern separat, und zwar am physischen Terminal oder Stationsdisplay. Eine reine In-App-Anzeige reicht nicht, weil Nutzer ohne Vorregistrierung oder App-Nutzung den Preis erkennen koennen muessen. Zusaetzlich schreibt Artikel 5 Absatz 4 AFIR vor, dass die Abrechnung primaer auf Kilowattstunden basiert. Zeitbasierte Gebuehren bleiben nur als sekundaere Komponente zulaessig, etwa fuer Blockierzeiten. Minutenpreise als Hauptbasis verstossen gegen AFIR und koennen zu kumulativen Bussgeldern fuehren. Fuer Betreiber bedeutet das: Preislogik, Displayausgabe und Zahlungsweg muessen zusammen geprueft werden. ChargeSuite markiert deshalb nicht nur fehlende Tarife, sondern auch Konstellationen, in denen kWh-Preis, Sitzungsgebuehr oder Steuerdarstellung nicht prueffest vor Ladebeginn sichtbar sind. Fuer den Nachweis sollten Betreiber je Ladepunkt Frist, Regelwerk, verantwortliches System und offene Massnahme speichern; so bleibt bei 5, 50 oder 500 Ladepunkten klar, welche Pflicht erledigt ist, welche Evidenz fehlt und ob die naechste Pruefung Zahlung, Messung, Datenmeldung oder Cybersicherheit konkret betrifft.

Was ist das Eichrecht und warum betrifft es mein Ladenetz?

Das Eichrecht regelt in Deutschland, wie Messwerte an oeffentlichen Ladepunkten entstehen, gesichert und fuer Abrechnung genutzt werden duerfen. Grundlage sind Mess- und Eichgesetz sowie Mess- und Eichverordnung. Oeffentliche Ladepunkte duerfen nur PTB-typzugelassene Zaehler verwenden. Nach ss 3 MessEG muessen Messwerte im Moment der Messung vom sicheren Messelement signiert werden; der relevante Standard ist OCMF. Backend-Signaturen sind rechtswidrig, weil sie die Messung erst nachtraeglich absichern wuerden. Die Ladesaeulenverordnung verweist auf das Eichrecht und macht dessen Einhaltung zur Betreiberpflicht. Fehlende oder fehlerhafte Signierung kann Rechnungen zivilrechtlich angreifbar machen und Bussgelder bis EUR 100.000 pro Verstoss ausloesen. Zaehler muessen zudem alle 8 Jahre nachgeeicht werden. Abgelaufene Zaehler duerfen nicht abrechnen, auch wenn der Ladepunkt technisch weiter funktioniert. Fuer den Nachweis sollten Betreiber je Ladepunkt Frist, Regelwerk, verantwortliches System und offene Massnahme speichern; so bleibt bei 5, 50 oder 500 Ladepunkten klar, welche Pflicht erledigt ist, welche Evidenz fehlt und ob die naechste Pruefung Zahlung, Messung, Datenmeldung oder Cybersicherheit konkret betrifft.

Was passiert, wenn ich AFIR-Anforderungen nicht erfuelle?

Artikel 15 AFIR verpflichtet nationale Behoerden zur Durchsetzung; in Deutschland ist die Bundesnetzagentur zustaendig. Die bestehende FAQ nennt mindestens EUR 5.000 pro nicht-konformem Ladepunkt und Jahr fuer fehlende Ad-hoc-Zahlung nach Artikel 5 AFIR. Fehlende Preistransparenz nach Artikel 5 Absatz 3 zaehlt als eigenstaendiger Verstoss. Keine DATEX-II-Meldung an den National Access Point nach Artikel 13 AFIR ist ein weiterer separater Verstoss. Dadurch stapeln sich Risiken: Ein CPO mit 50 Ladepunkten ohne konforme Ad-hoc-Zahlung riskiert EUR 250.000 jaehrlich allein fuer diesen Punkt. AFIR kennt keine Bagatellgrenze; die Pflichten gelten fuer 5 Ladepunkte genauso wie fuer 500. Weil die BNetzA ihre Durchsetzungskapazitaeten ausbaut, ist ein aktueller Nachweis je Standort wichtig. ChargeSuite priorisiert solche Luecken nach Frist, Regelwerk und moeglicher Sanktionsspur. Fuer den Nachweis sollten Betreiber je Ladepunkt Frist, Regelwerk, verantwortliches System und offene Massnahme speichern; so bleibt bei 5, 50 oder 500 Ladepunkten klar, welche Pflicht erledigt ist, welche Evidenz fehlt und ob die naechste Pruefung Zahlung, Messung, Datenmeldung oder Cybersicherheit konkret betrifft.

Was aendert sich durch die LSV-Novelle 2026?

Die LSV-Novelle 2026 regelt laut bestehender FAQ vor allem Kennzeichnung, Barrierefreiheit und technische Mindestanforderungen. ss 4 LSV fuehrt verbindliche Anforderungen an Beschilderung und Kennzeichnung von Ladepunkten ein. Steckertypen, Leistungsklassen und Betreiberinformationen muessen klar und dauerhaft sichtbar sein. ss 5 LSV regelt die Barrierefreiheit: Neue Ladepunkte muessen rollstuhlgerecht aufgestellt sein, Terminalhoehe und Bedienbarkeit sind normiert. Zusaetzlich gelten Mindestleistungsanforderungen fuer Neuinstallationen. Unveraendert bleibt ss 3 LSV: AC-Ladepunkte bis 22 kW nutzen Typ-2-Stecker nach IEC 62196-2, DC-Schnelllader CCS Combo 2. Ein Verstoss gegen DIN EN 61851 kann nach ss 8 LSV zur sofortigen Betriebseinstellung fuehren. Fuer Betreiber ist die LSV deshalb kein isoliertes Formular, sondern Teil der Standortpruefung neben AFIR, Eichrecht und Datenmeldung. Fuer den Nachweis sollten Betreiber je Ladepunkt Frist, Regelwerk, verantwortliches System und offene Massnahme speichern; so bleibt bei 5, 50 oder 500 Ladepunkten klar, welche Pflicht erledigt ist, welche Evidenz fehlt und ob die naechste Pruefung Zahlung, Messung, Datenmeldung oder Cybersicherheit konkret betrifft.

Was ist der Cyber Resilience Act und gilt er fuer Ladepunkte?

Der Cyber Resilience Act ist die Verordnung (EU) 2024/2847 fuer Produkte mit digitalen Elementen. Er gilt laut FAQ ab dem 11. Dezember 2027 verpflichtend und betrifft vernetzte Ladepunkte, also praktisch jede moderne EVSE. Artikel 13 CRA ordnet diese Ladepunkte den Produkten mit digitalen Elementen zu. Daraus folgen Security by Design mit Threat-Modeling und Penetrationstests, OTA-Update-Faehigkeit mit Code-Signing und Secure Boot, eine Pflicht-SBOM ueber Komponenten und bekannte CVEs sowie Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen an ENISA innerhalb von 24 Stunden. Bei Verstoessen drohen bis zu EUR 15.000.000 oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes. Weil Ladepunkte Lebenszyklen von 10 bis 15 Jahren haben, muessen heute installierte Stationen bereits CRA-ready geplant werden. ChargeSuite fuehrt CRA deshalb als Fristen- und Nachweiskomplex neben AFIR und Eichrecht. Fuer den Nachweis sollten Betreiber je Ladepunkt Frist, Regelwerk, verantwortliches System und offene Massnahme speichern; so bleibt bei 5, 50 oder 500 Ladepunkten klar, welche Pflicht erledigt ist, welche Evidenz fehlt und ob die naechste Pruefung Zahlung, Messung, Datenmeldung oder Cybersicherheit konkret betrifft.

Muss ich mich als V2G-Aggregator registrieren?

V2G-Aggregatoren sind seit der EnWG-Novelle vom November 2025 BNetzA-lizenzpflichtig, wenn sie bidirektionales Laden koordinieren. Die FAQ nennt ss 14c EnWG und beschreibt keine Uebergangsregelung. Fuer den Lizenzantrag verlangt das Regelwerk finanzielle Leistungsfaehigkeit, technische Kompetenz, Datenschutz- und Cybersicherheitskonzept, Verbraucherschutzkonzept sowie eine Berufshaftpflicht von mindestens EUR 5.000.000 pro Schadensfall. Nach der Registrierung bleiben Quartalsmeldungen an die BNetzA faellig: Teilnehmerzahl, Kapazitaet, geografische Verteilung, Erloese und Beschwerden. Die erste Quartalsmeldung war am 1. Maerz 2026 faellig. Wer ohne Lizenz V2G koordiniert, betreibt nach der bestehenden FAQ unregulierten Energiehandel. Fuer Betreiber bedeutet das, dass V2G nicht nur ein technisches Feature ist. Es braucht eine pruefbare Compliance-Akte mit Lizenzstatus, Meldekalender und Nachweisen pro Aggregator-Rolle. Fuer den Nachweis sollten Betreiber je Ladepunkt Frist, Regelwerk, verantwortliches System und offene Massnahme speichern; so bleibt bei 5, 50 oder 500 Ladepunkten klar, welche Pflicht erledigt ist, welche Evidenz fehlt und ob die naechste Pruefung Zahlung, Messung, Datenmeldung oder Cybersicherheit konkret betrifft.

Welche Datenmeldepflichten hat mein CPO ab 2025?

Artikel 10 AFIR verpflichtet CPOs zur Uebermittlung statischer und dynamischer Daten an den National Access Point im DATEX-II-Format. Statische Daten umfassen Standort, Steckertypen, Betreiberinformationen und Zugangsbedingungen. Dynamische Daten betreffen vor allem den Verfuegbarkeitsstatus und muessen in Echtzeit gemeldet werden, maximal alle 30 Sekunden. Der Stichtag fuer die DATEX-II-Integration war laut FAQ der 31. Dezember 2025; wer noch nicht integriert ist, befindet sich bereits im Rueckstand. Fehlende oder verzoegerte Meldungen sind eigenstaendige Verstossgruende nach AFIR Artikel 13. In Deutschland betreibt die Bundesnetzagentur den National Access Point und kann bei Nichterfuellung Ermittlungen einleiten. Fuer CPOs ist deshalb nicht nur die technische Schnittstelle relevant, sondern auch der Nachweis, dass Standortdaten, Steckerinformationen und Live-Status konsistent aus dem CPMS oder einem anderen Quellsystem geliefert werden. Fuer den Nachweis sollten Betreiber je Ladepunkt Frist, Regelwerk, verantwortliches System und offene Massnahme speichern; so bleibt bei 5, 50 oder 500 Ladepunkten klar, welche Pflicht erledigt ist, welche Evidenz fehlt und ob die naechste Pruefung Zahlung, Messung, Datenmeldung oder Cybersicherheit konkret betrifft.

Wie hoch sind die Kosten fuer Compliance-Umruestung im Durchschnitt?

Die Kosten fuer Compliance-Umruestung sind stark von der Bestandssituation abhaengig. Typische Positionen sind die Nachruestung eines kontaktlosen Zahlungsterminals an DC-Ladepunkten, Eichrecht-Softwarelizenzen fuer OCMF-Signierung und Transparenzsoftware sowie ein CRA-Sicherheitsaudit ab 2027. Je nach Luecke kommen BNetzA-Registrierungskosten und DATEX-II-Integrationsprojekte hinzu. Dem stehen Bussgelder gegenueber, die bei groesseren Flotten schnell siebenstellig werden koennen. Die FAQ nennt fuer einen CPO mit 100 Ladepunkten EUR 500.000 jaehrlich allein fuer fehlende Ad-hoc-Zahlung nach AFIR Artikel 5. ChargeSuite automatisiert rund 80 % des Compliance-Tracking-Aufwands: Fristenueberwachung, Lueckenanalyse und Dokumentation laufen ohne manuellen Tabellenprozess. Das senkt den internen Personalaufwand, ersetzt aber nicht die technische Umsetzung fehlender Hardware oder Schnittstellen am Ladepunkt. Fuer den Nachweis sollten Betreiber je Ladepunkt Frist, Regelwerk, verantwortliches System und offene Massnahme speichern; so bleibt bei 5, 50 oder 500 Ladepunkten klar, welche Pflicht erledigt ist, welche Evidenz fehlt und ob die naechste Pruefung Zahlung, Messung, Datenmeldung oder Cybersicherheit konkret betrifft.

Was ist der Unterschied zwischen AFID 2014 und AFIR 2023?

AFID 2014 war eine EU-Richtlinie, AFIR 2023 ist eine unmittelbar anwendbare EU-Verordnung. Die Richtlinie 2014/94/EU musste von Mitgliedstaaten national umgesetzt werden und liess Spielraum bei Fristen und Konkretisierung. Die Verordnung (EU) 2023/1804 gilt dagegen ohne nationalen Umsetzungsspielraum. AFIR setzt konkretere und strengere Pflichten fuer Ladepunktbetreiber: verbindliche Zahlungsanforderungen, kWh-basierte Abrechnung, DATEX-II-Meldungen, ISO 15118 an neuen DC-Saeulen ueber 50 kW sowie TEN-T-Ausbauziele. Die Fristen sind kuerzer und die Sanktionsrahmen expliziter. Kurz gesagt: AFID war ein Zielrahmen, AFIR ist ein Regelwerk mit Bussgeldern. CPOs, die ihre Compliance auf AFID-Niveau eingefroren haben, sind heute nicht mehr konform. ChargeSuite prueft deshalb konkrete AFIR-Kontrollen statt allgemeiner Ausbauabsichten. Fuer den Nachweis sollten Betreiber je Ladepunkt Frist, Regelwerk, verantwortliches System und offene Massnahme speichern; so bleibt bei 5, 50 oder 500 Ladepunkten klar, welche Pflicht erledigt ist, welche Evidenz fehlt und ob die naechste Pruefung Zahlung, Messung, Datenmeldung oder Cybersicherheit konkret betrifft.

Wie kann ChargeSuite mir bei der Compliance helfen?

ChargeSuite hilft CPOs mit einem KI-gestuetzten Compliance Brain, das 188 Einzelanforderungen aus 7 Verordnungen automatisch prueft. Abgedeckt sind AFIR, Eichrecht, LSV, EnWG, BDEW, CRA und DSGVO. Die Plattform ueberwacht Fristen in Echtzeit, meldet drohende Luecken proaktiv und erstellt prueffaehige Dokumentation fuer Behoerdenanfragen. Statt manueller Spreadsheets und einzelner Juristenstunden erhalten Betreiber eine kontinuierliche Compliance-Uebersicht ueber Ladepunkte, Regelwerke und offene Massnahmen. Unter /audit steht eine kostenlose Compliance-Pruefung bereit. ChargeSuite analysiert die Anlage gegen alle 188 Anforderungen und liefert einen priorisierten Massnahmenplan. Die Erstanalyse ist laut FAQ ohne Vorregistrierung und ohne Kosten moeglich. Wichtig ist die Rolle der Plattform: Sie macht regulatorische Luecken sichtbar und nachweisbar, ersetzt aber nicht das bestehende CPMS und steuert Ladepunkte nicht direkt. Fuer den Nachweis sollten Betreiber je Ladepunkt Frist, Regelwerk, verantwortliches System und offene Massnahme speichern; so bleibt bei 5, 50 oder 500 Ladepunkten klar, welche Pflicht erledigt ist, welche Evidenz fehlt und ob die naechste Pruefung Zahlung, Messung, Datenmeldung oder Cybersicherheit konkret betrifft.

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ChargeSuite GmbH · Frankfurt am Main, Germany · [email protected]

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